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05.08.2011 | MITTELSPANNUNGSRICHTLINIE: BSW-SOLAR SETZT SICH FÜR FRISTVERLÄNGERUNG EIN

Der BSW-Solar erkennt die Notwendigkeit an, dass die Photovoltaik einen Beitrag zur Netzstabilität leisten muss und wichtige Netzdienstleistungen anbietet. Die Anlagen erfüllen alle hierfür benötigten technischen Voraussetzungen. Insofern erkennt der BSW-Solar die Zertifizierungspflicht im Rahmen der Mittelspannungsrichtlinie an, die für alle neuen Photovoltaik-Anlagen über 1MW gilt, die seit dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden. Zwar wird dies auch durch Herstellernachweise belegt, aber im Sinne einer Gleichbehandlung aller dezentralen Erzeugungsanlagen und zur Qualitätssicherung ist die Richtlinie nachvollziehbar.

Zu kritisieren ist die Frist zur Nachreichung der Zertifizierung bis zum 30.9.2011, da weniger als ein Dutzend Gutachter hierzu bevollmächtigt sind. Der BSW-Solar fordert deshalb eine Fristverlängerung. Der Verband empfiehlt betroffenen Anlagenbetreibern gleichzeitig, sich schnellstmöglich an die Gutachter zu wenden, um ihren Anlagenbestand abzuarbeiten. Die Prüfung erfolgt gemäß Aktenlage. Für die Zertifizierung einer Anlage werden Kosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro und Prüfzeiten von mindestens zwei Wochen geschätzt.

Quelle: BSW