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02.12.2011 | NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE UND EEG AB 2012

Um im Falle einer Überfrequenz die Stabilität im europäischen Verbundnetz zu sichern, müssen zukünftig auch die vorwiegend an das Niederspannungsnetz angeschlossenen PV-Anlagen während des normalen Netzbetriebes ihren Beitrag zur Spannungshaltung leisten. Das regelt seit dem 01.07.2011 die neue Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2011 dürfen auch noch Wechselrichter gemäß der bisherigen VDEW-Richtlinie installiert werden. Diese Regelung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den zu erwartenden Ertrag einer PV-Anlage.

In der überarbeiteten EEG-Novelle 2012 wurden neben weiteren gesetzlichen Änderungen auch einige technische Vorschriften zum Einspeisemanagement beschlossen. Diese sind ab 01.01.2012 gültig und müssen zusätzlich zur VDE-Richtlinie beachtet werden.


Die neue Niederspannungsrichtlinie im Überblick

Nennleistung WR

Anforderung VDE-AR-N 4105

3,68 kVA bis 13,8 kVA

  • Max. 4,6 kVA Schieflast pro Phase
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,95kapazitiv/induktiv

13,8 kVA bis 30 kVA

  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative

Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt

  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv

30 kVA bis 100 kVA

  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv

größer 100 kVA

  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv

Zusätzlich zur VDE-Richtlinie müssen die gesetzlichen Anforderungen der EEG-Novelle ab dem 01.01.2012 berücksichtigt werden.

Die EEG-Novelle 2012 im Überblick

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

Anlagenleistung

 

< 30 kWp

  • Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt

30 bis 100 kWp

  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet wurden bis 31.12.2013)

> 100 kWp

  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
  • Vorhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)

Vergütungssätze ab dem 01.01.2012

Anlagenleistung

Vergütung in Ct/kWh

bis 30 kW

24,43

30 bis 100 kW

23,23

100 kW bis 1 MW

21,98

über 1 MW

18,33

Freiflächenanlagen

17,94

Auswirkungen der neuen Vorschriften

Installation bis 31.12.2011

Niederspannungsrichtlinie:

  • noch nicht relevant
  • Empfehlung: „auf freiwilliger Basis“ an der Übergangsregelung für die Abschaltung bei Frequenzerhöhungen teilzunehmen

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

  • Anlagen < 30 KW: noch nicht relevant
  • Anlagen > 30 KW: sollten aufgrund der Nachrüstpflicht schon mit der notwendigen Datenkommunikation installiert werden

Installation ab 1.1.2012

   
 

Niederspannungsrichtlinie:

  • Alle WR müssen den Anforderungen entsprechen
  • Keine Nachrüstung
 

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

  • Alle Anlagen : Gerät zur Datenkommunikation notwendig, das die Signale eines Rundsteuerempfängers verarbeiten kann.