Es spricht alles für Stromspeicher. Hier sind 50 und mehr Gründe, die aufzeigen, welch positive Wirkungen dezentrale Stromspeicher im privaten Bereich, in der Gesellschaft, für die Umwelt, für die Energiewende und für den Frieden haben. (Stand: 12.12.16)
Eine wichtige Neuerung betrifft den sogenannten Mieterstrom aus hauseigenen Photovoltaik-Anlagen. Bislang musste die volle Umlage für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern – EEG-Umlage genannt – in Höhe von 6,88 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 2017) entrichtet werden. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung die Umlage zu reduzieren. In einem gemeinsamen Brief haben bereits die Umweltminister von neun Bundesländern die zeitnahe Umsetzung gefordert. Erlässt das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Verordnung, können die Kosten für den Mieterstrom deutlich günstiger werden.
Beim Mieterstrom-Modell verpachtet der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses seine Dachfläche an ein Unternehmen, beispielsweise eine Energiegenossenschaft oder ein Stadtwerk. Das Unternehmen installiert und betreibt daraufhin eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach. Der so erzeugte Strom wird an die Mieter geliefert.
Das bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Mieter erhalten ökologischen Strom aus eigener Produktion, der Vermieter wertet sein Wohnungsangebot mit dem günstigen Ökostromangebot auf und der Netzbetreiber muss keine Mehrbelastung des Stromnetzes hinnehmen: Der Strom verbleibt größtenteils im Haus und wird nicht ins öffentliche Netz eingespeist.